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Insolvenzrecht A bis Z
Handelsbilanz
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Überschuldung durch Vorlage eines Überschuldungsstatus darzulegen. Die Handelsbilanz hat dabei eine indizielle Bedeutung.

Fragen?

Sind stelle Reserven und sonstige Veräußerungswerte zu berücksichtigen?


Auskunft bei uns.

Hermann Kulzer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Master of business and administration

kulzer@pkl.com


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11