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Handelsbilanz |
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Überschuldung durch Vorlage eines Überschuldungsstatus darzulegen. Die Handelsbilanz hat dabei eine indizielle Bedeutung.
Fragen?
Sind stelle Reserven und sonstige Veräußerungswerte zu berücksichtigen?
Auskunft bei uns.
Hermann Kulzer Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Master of business and administration
kulzer@pkl.com |
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