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Insolvenzrecht A bis Z
Vorgesellschaft
Die Vorgesellschaft entsteht nach Gründung der Gesellschaft aber vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.

10.01.2004 Vor-GmbH ist insolvenzfähig
Information InsO § 11; GmbHG § 11 Abs. 1

Die Vorgesellschaft einer GmbH ist insolvenzfähig. Dies steht im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Parteifähigkeit der Vor-GmbH im Zivilprozeß.

BGH, Beschluß vom 9.10.2003 - IX ZB 34/03 ( LG Bochum )
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
23.08.2003 Vorgesellschaft
Information In der Zeit zwischen dem notariellen Abschluß des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung  der GmbH in das Handelsregister besteht eine sogenannte Vor -GmbH, deren Aktiva und Passiva allerdings automatisch auf die GmbH mit deren Eintragung im Handelsregister übergehen. Auf diese Vorgesellschaft sind bereits die Vorschriften des GmbH Gesetzes anwendbar. Diese Vor- GmbH ist insolvenzfähig.
Besonders problematisch ist die sogenannte Vorbelastungshaftung.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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