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Besondere Insolvenzverfahren |
Die besonderen Insolvenzverfahren sind:
- Nachlassinsolvenzverfahren;
- Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft;
- Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft;
- Partikularinsolvenzverfahren gegen die inländische Niederlassung eines im Ausland ansässigen Schuldners (§ 354 InsO, Art. 102 § 1 Abs. 2 EGInsO);
- Sekundärinsolvenzverfahren über das inländische Vermögen eines Schuldners, gegen den bereits ein ausländisches Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) geführt wird (§ 356 InsO).
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