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Insolvenzrecht A bis Z
Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung durch Insolvenzplan
Eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung kann im Insolvenzplanverfahren nach Inkrafttreten des InsO/ESUG erstmals gegen den Willen des Gesellschafters durch den neu geschaffenen  § 225 a InsO vorgenommen werden.

Durch den Plan kann jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist.

  • Zulässig ist die Durchführung eines Debt-Equity-Swaps durch die Gläubiger.
  • Durch den Plan kann die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft sowie die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten geregelt werden.

  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen im Insolvenzplan berechtigen genäß Abs. 4 grundsätzlich nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung von Verträgen, an denen der Schuldner beteiligt ist.
  • Die Abfindung eines Gesellschafters, der auf Grund einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung im Insolvenzplan von einem bestehenden Austrittsrecht Gebrauch macht, ist nach dem Liquidationswert seines Anteils zu bestimmen.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11