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Ehegatte in Insolvenz / Haftung und was passiert im Falle des Todes? |
1. Gerät ein Ehegatte in die Insolvenz, haftet grundsätzlich nur dieser für die Verbindlichkeiten.
2. Ausnahme, der andere Ehegatte hat sich mitverpflichtet oder verbürgt.
3. Eine Ehegattenbürgschaft kein nichtig sein.
4. Gegenüber dem Finanzamt besteht bei gemeinsamer Veranlagung auch eine gemeinsame Haftung für die Steuern. Der andere kann aber eine gesonderte Veranlagung verlangen.
5. Problem Tod
Ein Problem kann sich ergeben bei Tod des nicht insolventen Ehepartners. Dann erbt ja der insolvente Ehepartner und das Erbe fällt in die Insolvenzmasse. Ob das die Lebensplanung für alle war, ist fraglich.
Beratungen zum Ehevertrag, Unternehmervollmacht usw. hier.
Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
0351 8110233 kulzer@pkl.com |
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