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Insolvenzrecht A bis Z
Datenschutz und Grundrecht
Datenschutz soll Daten und das Persönlichkeitsrecht des Menschen im Umgang anderer mit deren Daten schützen.
Es geht um den Schutz bestehender Daten und um den Schutz der Datenerhebung,  Datenspeicherung, Datenveränderung, Datenweitergabe, Datenverwendung, Datensperrung und Datenlöschung.


Der Schutz ist geregelt in Gesetzen, Vorschriften und der Rechtsprechung.

1. Art. 1 Abs.1 GG
2. Art. 2 Abs.1 i.V. m. mit Art. 1 GG


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11