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Insolvenzrecht A bis Z
Gesellschafterhaftung II
Wann kommt eine Haftung des Gesellschafters in Betracht ?

Auch die  volle persönliche Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft mit  ( vermeintlich ) beschränkter Haftung ist möglich.

Die Haftung des Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf seine Stammeinlage.

Die Haftungsbegrenzung scheitert, wenn Mitgesellschafter ihre Stammeinlage nicht ordnungsgemäß erbracht haben und bei ihrer Inanspruchnahme nicht zahlungsfähig sind.

So kann ein Gesellschafter, der nur mit 1 % an einer Gesellschaft beteiligt war, nach Einziehung der Gesellschaftsanteile für den gesamten offen stehenden Betrag der Stammeinlagen haften.

Die Haftung besteht ebenfalls für eine Unterbilanz zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.


21.05.2004 Heilung verdeckter Sacheinlagen
Information Mit Urteil vom 7.7.2003 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Heilung verdeckter Sacheinlagen konkretisiert. Durch die Heilung wird den Gesellschaftern ermöglicht, die - meist verkannten -schwerwiegenden Folgen der verdeckten Sacheinlagen mit Wirkung für die Zukunft zu vermeiden.

Wann liegt keine ordnungsgemäß Bareinlagenerbringung, sondern eine verdeckte Sacheinlage vor ?

Welche Schritte sind zur Heilung verdeckter Sacheinlagen erforderlich ?   Ansehen
pdf anzeigen
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
25.02.2004 Haftung des Gesellschafters für existenzvernichtenden Eingriff
Information

GmbHG §§ 13, 30,31,43

Die Durchgriffhaftung aus existenzvernichtendem Eingriff ist auch auf mittelbare faktische Gesellschafter anzuwenden, die unter Umgehung des unmittelbaren Gesellschafters, diesem zustehende Weisungsrechte zum Schaden der Gesellschaft ausüben, wenn  andernfalls gravierende Gläubigerschutzinteressen verletzt würden.

Hat der Gesellschafter existenzvernichtende Eingriffe vorgenommen, ist aber offen, welche Nachteile der Gesellschaft dadurch entstanden sind, trägt der Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast und das Risiko eines non liquet, um sich aus der grundsätzlich unbeschränkten Haftung zu befreien.

OLG Rostock, Urt. v. 10.12.2003 - 6 U 56/03 ( zum Zeitpunkt der Datenbankaufnahme nicht rechtskräftig ) ZIP 3 / 2004 S. 118 ff.

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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
26.09.2002 Unmittelbare Gesellschafterhaftung bei der GmbH
Information Durchgriff der Gesellschaftsgläubiger auf die Gesellschafter bei existenzvernichtendem Eingriff ins Gesellschaftsvermögen   Ansehen pdf anzeigen
Verfasser: Kulzer, Fachanwalt

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