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Insolvenzrecht A bis Z
Schlecker

Beginn des Insolvenzverfahrens:  Januar 2012

Insolvenzverwalter: WP, StB Arndt Geiwitz, Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner

Höhe der Passiva: 800 Millionen

Hauptgläubiger:
1. Kreditversicherer Euler Hermes
2. Lieferantengruppe Markant Finanz AG
3. Agentur für Arbeit.

Gründe des Scheiterns der Sanierung:

Hohe Kosten im Zusammenhang mit über 4.000 Kündigungsschutzklagen von entlassenen Arbeitnehmern. Eine Beschäftigungsgesellschaft/Transfergesellschaft wurde nicht gegründet, weil die Finanzierung scheiterte. Es gibt Experten, die die Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft auch ohne staatliche Förderung als durchführbar gehalten haben. Die Arbeitnehmer hätten einen Beitrag leisten und teilweise auf Forderungen verzichten müssen.
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Sinn einer Transfergesellschaft:

Zweck einer Beschäftigungs-/Transfergesellschaft ist, die Arbeitnehmer oder Teile der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis herauszulösen, um binnen Jahresfrist anderswo Arbeit finden zu können. Da dann mit Schlecker kein Arbeitsverhältnis oder weniger Arbeitsverhältnisse mehr bestanden hätten, wäre Restschlecker für Investoren attraktiver gewesen. Die Furcht der Investoren vor Klagen ehemaliger Arbeitnehmer wäre nicht begründet gewesen. Sie hätten sich außerdem beim ehemaligen Schleckerpersonal bedienen können, ohne eine Sozialauswahl durchführen zu müssen.

Folge des Scheiterns der Beschäftigungsgesellschaft: Abwicklung

Die Sanierung ist gescheitert.
Der Rechtsträger wird nicht erhalten. Die Arbeitsplätze sind weg.
Alles wird jetzt liquidiert und abgewickelt.
Das bedeutet die Zerschlagung der Vermögenswerte. Das Geschaffene ist jetzt nicht mehr zu erhalten. Schlecker, Ihr Platz und Schlecker XL sind betroffen..
Der Konkurrent dm profitiert von der Pleite und hat eine Umsatzplus von 15 Prozent.

Anfechtbare Handlungen:

In jedem Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter/Sachwalter prüfen, ob Rechtshandlungen des Schuldners anfechtbar sind gemäß §§ 129 ff. InsO.

Besonders einfach sind Schenkungen innerhalb der letzten vier Jahre an nahe Angehörige ode r verbundene Unternehmen anzufechten, gemäß § 134 InsO.

Bei vorsätzlicher Benachteiligung können Rechtshandlungen sogar bis zu 10 Jahre zurück gemäß § 133 InsO angefochten werden.

Die Schleckerfamlie hat laut Presseberichten dem Insolvenzverwalter einen Vergleichsvorschlag unterbreitet zwischen 5 bis 10 Millonen Euro (Sächsische Zeitung vom 3. Juli 2012 S. 20).


Seit dem 01.03.2012 ist durch das Gesetz zur Erleicherung der Sanierung von Gesellschaften (ESUG) die Sanierung mittels Eigenverwaltung und Insolvenzplan erhelbich verbessert worden.
Ziel des Gesetzgebers war, dass die Geschäftsführer und Manager rechtzeitig die Insolvenz einleiten, damit die Chancen der Sanierung bestmöglich gewahrt werden können.


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