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Insolvenzrecht A bis Z
Transfergesellschaft
Sinn einer Transfergesellschaft:

Zweck einer Beschäftigungs-/Transfergesellschaft ist, die Arbeitnehmer oder Teile der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis herauszulösen, um binnen Jahresfrist anderswo Arbeit finden zu können.

Da dann mit dem alten Arbeitgeber kein Arbeitsverhältnis oder weniger Arbeitsverhältnisse mehr bestehen, ist die Gesellscharft für Investoren attraktiver. 

Investoren haben oft Angst vor Klagen ehemaliger Arbeitnehmer.

Bei Einsatz einer Transfergesellschaft besteht diese Sorge nicht.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11