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Insolvenzrecht A bis Z
IDW ES 9

Mit der Reform der Insolvenzordnung in 2012 durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 1.3.2012 in Kraft getreten ist, wurde ein Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO eingeführt.

Mit dem Schutzschirmverfahren kann ein Schuldner schon bei bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung innerhalb von drei Monaten - geschützt vor Vollstreckungen (Schutzschirm)-  in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan ausarbeiten.

Das Schutzschirmverfahren setzt dem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen voraus, aus der hervorgeht, dass

  • das Unternehmen überschuldet ist
  • oder Zahlungsunfähigkeit droht,
  • diese aber noch nicht eingetreten ist, und
  • dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

 

Welche Anforderungen an die Bescheinigung zu stellen sind, wurde durch das Institut der Wirtschaftsprüfer definiiert.

Das IDW hat einen Entwurf eines IDW Standards veröffentlicht (IDW ES 9), der die Anforderungen an den Bescheiniger, an den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten sowie an den Inhalt der Bescheinigung erläutert. 

Die Bundessteuerberaterkammer hat ein Muster für die Bescheinigung nach § 270b InsO erstellt, die unter www.bstbk.de abgerufbar ist.



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