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Insolvenzrecht A bis Z
Beirat

Ein Beirat ist ein Gremium zur Beratung der Geschäftsleitung/ Vorstand.
Die Mitglieder des Beirats heißen Beiräte:
Sie haben keiine eigene Entscheidungskompetenz, sondern dienen hauptsachlich der Beratung und Aufsicht.
Meines Erachtens ist es sinnvoll, dass Beiräte nicht (nur) mit befreundeten oder politisch motivierten Personen besetzt werden, sondern die Chance einer konstruktiven und/oder kritischen Beratung genutzt werden.

Ich würde daher auch (neutrale)Fachanwälte/innen, die sich mit Gesellschaftsrecht, Haftung, Nachfolgeplanung und Krisen- und Konfliktvermeidung auskennen,  einsetzen.

Die Mischung macht es aus.

 

 



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11