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| Insolvenzdelikte |
| Geschütztes Rechtsgut sind die Vermögensinteressen der Gläubiger des krisenbetroffenen Unternehmens, die auf eine möglichst weitgehende Befriedigung aus der vorhandenen Masse gerichtet sind. Über diesen Bereich hinaus sind auch die Interessen der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes sowie -als überindividuelles Rechtsgut -die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft vor ernsthaften Störungen in den Schutzbereich einbezogen, wie etwa die Buchführungs- und Bilanzdelikte als abstrakte Gefährdungstatbestände. |
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