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Insolvenzrecht A bis Z
Beseitigung der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit
BGH 25.10.2012 IX ZR 117/11
BGH 06.12.2012 IX ZR 43/12

Wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung einmal eingetreten ist, hat der Bundesgerichtshof den Nachweis der nachträglichen Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit verschärft.

  1. Die Zahlungen müssen im Allgemeinen wieder aufgenommen sein
  2. Einzelne Zahlungen an Gläubiger reichen nicht aus, sondern müssen an alle Gläubiger erfolgen
  3. Die Beweislast trägt derjenige, der die Beseitigung behauptet
  4. Keine Wiederherstellung der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dem Schuldner durch Befriedigung der gegenwärtigen Gläubiger die Mittel zur Begleichung alsbald fälliger Verbindlichkeiten fehlen


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