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Insolvenzrecht A bis Z
Behindertenschutz
Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. bezüglich einem diesbezüglich gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, d.h. nach Erwerb des Behindertenschutzes gem. §§ 85 ff SGB IX zulässig. Dies gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen (durch den Insolvenzverwalter).

BAG, Urt. v. 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 in ZIP 2012 S.1573 


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