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Insolvenzrecht A bis Z
Betriebsrat kann Sachverständigen hinzuziehen
Um dem Betriebsrat die Durchführung seiner Aufgaben zu erleichtern, ist in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen. Der Sachverständige kann auch in die Firma bestellt werden.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11