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Insolvenzrecht A bis Z
Vorgründungsgesellschaft
  • Vorgründungsgesellschaft
    Entstehung: mit verbindlicher Vereinbarung einer Gründung. die Parteien waren aber noch nicht beim Notar.
  • Vor- GmbH
    Entstehung mit wirksamer notarieller Beurkundung 
  • GmbH 
    Entstehung mit Entragung im Handelsregister. Die Vor- GmbH wird automatisch zur GmbH


Probleme und Klärungsbedarf bei Fachanwälten:
  • Wie kommen Vermögenswerte  von der Vorgründungsgesesellschaft in die Vor-GmbH 
  • Umfang der Haftung der Gesellschafter der Vorgründungsgesellschaft bei Scheitern
  • Dauer der Haftung der Vorgründungsgesellschafter :10 Jahre
  • Abtretung eines Geschäftsanteils einer Vor- GmbH
  • Gründung durch Vertreter ( ! § 180 BGB)
  • Verträge und Verpflichtungen vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und die Folgen
  • Vorbelastungshaftung: Voraussetzungen und Umfang 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11