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Insolvenzrecht A bis Z
Genussschein Buy out
Genussschein-Buy-out zur Nachfolgeregelung
Die rechtzeitige Nachfolgeregelung ist auch ein wesentlicher Punkt eines guten Ratings. Manchmal ergibt sich der Fall, dass Externe auf die Unternehmer eines Unternehmens zugehen, um es im Rahmen eines Management-Buy-ins zu erwerben. Zunehmend gibt es auch Fälle in denen sich das existierende Management dafür interessiert, das Unternehmen im Rahmen eines Management-Buy-outs zu übernehmen. Ein neue Variante der Nachfolgeregelung besteht im Ausreichen von Genussscheinen. Wenn einzelne Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden, ist in der Regel für die verbleibenden Gesellschafter der Erwerb der Anteile nicht finanzierbar, da ein hoher Anteil ihres Vermögens im Unternehmen gebunden ist. In einigen Fällen drohen deswegen die Zerschlagung oder der Verkauf des Unternehmens. 

Exkurs: idealer Ablauf 
Von den bisherigen Gesellschaftern wird eine neue Gesellschaft gegründet, in welche diese ihre Anteile an der Ziel-Gesellschaft als Einlage einbringen. Der neuen Gesellschaft wird beispielsweise Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt, um die Unternehmensanteile der ausscheidenden Alt-Gesellschafter zu erwerben. Die neue Gesellschaft verfügt dann über 100 Prozent der Anteile an der Zielgesellschaft und kann den Kapitaldienst an den Genussschein-Geber aus dem Cash-flow der Zielgesellschaft bedienen. Das Genussschein-Kapital wird nach einem festgelegten Zeitraum aus dem Cash-flow der Gesellschaft zurückgezahlt. Die Rückführung erfolgt in der Regel in fünf bis acht Jahren. Dem Kapitalgeber fließen jährlich Zinszahlungen auf sein eingesetzes Kapital zu. 


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