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Insolvenzrecht A bis Z
Erbschaftskrieg

1. Ausgangsfrage und -fall
Wie können (künftige) Erben am besten anbahnende Erbstreitigkeiten vermeiden und mit Differenzen umgehen?
Oder: Wie kann man un­ter Er­ben bei strei­ti­gen Fra­gen Lösungen finden, ohne sich zu be­krie­gen und vor Gerichten zu streiten?
Beispiel 1: Das einfache, unvollständige Testament und der Kampf vor Gericht
Eine Mutter beruft testamentarisch ihre drei Kinder zu Erben und ordnet außerdem an, dass ein Kind das Haus und das andere Kind das Gold erhalten soll. Es gab dann Streit, ob diese besonders bedachten Kinder gegenüber dem anderen Kind zum Wertausgleich ver­pflich­tet sein sollen oder nicht. Der Streit wird durch zwei Gerichtsinstanzen gezogen. 50% des Vermögens wurde in Gerichts- und Rechtsanwaltskosten investiert. Der vor Gericht getroffene Vergleich befriedigt keine der Parteien wirklich. Die Bande sind zerschnitten. Hass prägt die Gedanken und führt oft in einen Teufelskreis.  Eine der Streitparteien erkrankte im Laufe des Rechtsstreits schwer. Schuld soll der Erbrechtsstreit sein.

Beispiel 2: Die fehlende Regelungen und die nachträgliche Einigung durch einen Mediator
Hans Muster verstirbt und hinterlässt seine zweite Ehefrau und zwei Kinder aus erster Ehe.
Es sind ca. 100.000 Euro Barvermögen, eine Steuerkanzlei und ein wertvolles Grundstück vorhanden, Wert 1,5 Millionen Euro. Die Erbinnen streiten sich 4 Jahre bis gerichtlich die Erbquote feststeht. Danach beginnt der Streit um die Aufteilung und den Verkauf des Grundstücks. Die Erbinnen können sich nicht auf einen gemeinsamen Weg verständigen. Es beginnt weiterer Streit, wer wann welche Vorleistungen erbringen muss, damit das Grundstück bestmöglich verkauft werden kann. Weitere drei Jahre gehen ohne Erfolg ins Land. 
Das Finanzamt fordert Grundsteuer und droht die Zwangsvollstreckung an.
Die Versorgungsträger drohen die Zwangsversteigerung des Grundstücks an.
Die Versteigerung des Grundstücks wird sogar beantragt. Die gewerblichen Mieter auf dem Grundstück zahlen keine Miete mehr.  Sie berufen sich auf angeblich kurz vor dem Tod des Erblassers langjährig abgeschlossene Verträge.
Die Bebaubarkeit des großen Grundstücks wird vom Bauamt in Frage gestellt.
Der Fall ist jetzt völlig verstrickt.  Es droht eine Werteverfall innerhalb von drei Jahren von über 1 Million Euro. Es droht jahrlanges weiteres Chaos und ein völlig unklarer Ausgang. 
Wird von dem hohen Vermögen überhaupt noch was bleiben.
Oder wird gar der Erbschaftsstreit zur Pleite?

Beispiel 3: (Sie will das Erbe zerstören)
"Obwohl ein notarielles Testament vorhanden ist scheint dieses nichts zu gelten da die Umsetzung in notariellen Verträgen von jedem Erben durch Unterschriftsverweigerung unterlassen werden kann. 
Folge: Teilungsversteigerung obwohl alles rechtens und klar ist. 
Ich habe keine Chance mich gütlich zu einigen. Der Miterbin ist alles egal, aus Frust das sie nicht alles bekommen hat will Sie nun das Erbe zerstören."

Sinnvoll ist, man ruft einen Mediator.
Er/Sie zeigt und hilft den streitenden Parteien die Zerschlagung und Vernichtung des Vermögens zu vermeiden. Der Mediator hilft bei der Koordination der anstehenden Probleme, z.B. sah das Ergebnis nach Mediation beim zweiten Beispiel wie folgt aus: 

  • Die laufenden Kosten müssen gemeinsam im Verhältnis der Erbrechtsquote bestritten werden. Die laufenden Zahlungen wurden quotal geleistet. Dies fiel keinem leicht. Aber die Notwendigkeit wurde erkannt. Die Zwangsvollstreckung wurde abgewendet. Damit auch die Zerschlagung des Vermögens. Gerade Grundstücke bringen im Zwang und mit vielen Problemem behaftet oft einen wesentlich geringeren Preis.
  • Mieter, die nichts bezahlen müssen geräumt werden. So passierte es. Die Erbinnen haben über einen gemeinsam bestellten Anwalt Zahlungs- und Räumungsklage erhoben und den Mieter geräumt. Im Prozess kam auch auf, dass der angeblich langjährig abgeschlossene Vertrag so nicht abgeschlossen wurde.
  • Die Bebaubarkeit des Grundstücks musste geprüft und (wieder) erwirkt werden.
    Auch dies konnte durch Hilfestellung eines Mediators erwirkt werden. Ein Großteil des Grundstücks durfte nach einer gemeinsamen Bauvoranfrage jetzt bebaut werden.
  • Es wurde gemeinsam ein Makler mit dem Verkauf beauftragt.
  • Es wurde es sehr guter Kaufpreis erzielt. Alle Erbinnen erhielten eine hohe Ausschüttung.
  • Weitere Gerichtskosten sind nicht entstanden.
  • Für den Mediator und die Parteien ein erfolgreicher Fall.
  • Die Zerschlagung des Erbes und die Vernichtung von Vermögenswerten, die der Erblasser geschaffen hatte, konnte ab dem Einsatz eines Mediators gestoppt werden. 
    Es gab eine Win-Win (Gewinner- Gewinner)  Situation für alle Betreiligten.
2. Regelungen im Vorfeld zur Vermeidung von Streit
2.1. Klare Formulierungen im Te­sta­ment

Zunächst kann Streit vermieden werden, wenn die/der Erblasserin/Erblasser im Te­sta­ment ei­ne ein­deu­ti­ge Anordnung getroffen hätte. Nach meiner Einschätzung sind weit über 50 % der Te­sta­men­te nicht klar und vollständig. Der Erblasserwillen wird nicht richtig zur Geltung ge­bracht.

War­um scheuen sich viele vor Klarheit, Rechts­si­cher­heit und Transparenz?

Warum sucht man keinen Notar oder Rechtsanwalt auf zur Besprechung der notwendigen Regelungen?Ich koordniere gerne alle erforderlichen Schritte. 

2.2. Schieds­ge­richt
Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass Streitigkeiten, die durch den Erbfall her­vor­ge­ru­fen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht zu klä­ren sind. In einem solchen schiedsgerichtlichen Verfahren können sich die Erben jeweils durch Be­voll­mäch­tig­te, Anwälte etc. vertreten lassen.

2.3. Gut­ach­ten
Soweit ein Wertausgleich gegenüber den anderen Kindern zu leisten ist und über den Wert der Im­mo­bi­lie gestritten wird, können sich die Parteien einigen, dass ein Gutachter bestellt wird, der den Wert der Immobilie ermittelt.

2.4. Me­dia­tion
Die Erben können vereinbaren, dass ein Mediationsverfahren durchgeführt wird.
Die Parteien wählen einen neutralen Mediator (Vermittler/ Schiedsmann). Ziel der Mediation ist es, eine umfassende und interessengerechte Lösung zu entwickeln, die für alle Konfliktparteien von Nutzen ist. Dabei sollen die Interessen sämtlicher Parteien berücksichtigt werden. Die Par­tei­en sollen selbstverantwortlich unter Mithilfe des Mediators eine eigene Lösung erarbeiten. Es ist sinnvoll, dass bei der Me­dia­tion für jede Partei ein Rechtskundiger bzw. Rechtsanwalt als Ver­tre­ter vor­han­den ist.

3. Erfolgreiche Verhandlungen bei Erbstreitigkeiten
Bei vielen Erbstreitigkeiten ist eine Eskalation nicht beabsichtigt.
Wenn eine Eskalation vermieden werden soll, bei der oft große Teile des Er­bes verloren gehen, kann ich mit nachfolgender Me­tho­de, in Anlehnung an das Verhandlungskonzept von Fis­her-Ury Hilfestellung lei­sten.

3.1. Emotionen ja, aber keine Angriffe und Du-Botschaften
Der erste sehr schwere Schritt, bei Angriffen:
Nicht sofort "zurückschlagen". Eigenes Verhalten und Emotionen unter Kontrolle bringen.
Emotionen sind wichtig und dürfen gezeigt werden. Jedoch nicht eingepackt in Beleidigungen und An­grif­fen. .
Konzentration auf eigene Interessen und mögliche Alternativen.

Was mache ich als Me­dia­tor oder Ver­hand­lungs­co­ach?
Ich mache bewusst was Sach- und Beziehungskonflikte sind und inwieweit für eine einvernehmliche Lö­sung es erforderlich ist, Beziehung und Sache zu trennen.

3.2. Sichtweise der anderen Seiten wahrnehmen
Bisher war die Reaktion: Widerstand, Misstrauen, Beharren auf der eigenen Position.
Neu und unerwartet für die an­de­re Par­tei ist:

  • Zuhören und Anerkennung der anderen Argument
  • Keine Provokationen.

Zwischenziel ist ein Klima für ein lösungsorientiertes Verhalten

Was mache ich als Me­dia­tor?
Ich wurde in 2013 an der Dresden International University als Mediator ausgebildet  und beherrsche die Technik des sachgerechten Verhandelns. 

Nicht die Positiionen zählen, sondern die dahinter stehenden Interessen
Ich mache oft an Hand eines Bildes die Wahrnehmungen aus verschiedenen Blickwinkeln deutlich. Ich führe, moderiere, helfe mit, dass die Parteien eine eigene gute Lösung finden. 
Ich gebe keine Entscheidung oder Lösungen vor. 
Ich richte nicht und ich will nicht meine eigenen Lösungsvorschläge "durchboxen". 
Ich bin eine Art "Helfer" für Lösungen.
Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt, der bei Firmen und Mandanten viele Krisen und Pleiten erlebte, die durch Streit unter Erben, Gesellschaftern oder Geschäftspartnern entstanden siind, schadet nicht, sondern hilft mit manchen Beispielsfällen zu zeigen, dass ohne Lösung alle viel verlieren können- manchmal alles.
Dieser oft sinnlose Streit mit fatalen Folgen, veranlasste mich, alternative Techniken des Streitens zu suchen. Das sachgerechte Verhandeln/ Erb- oder Wrtschaftsmediation ist ein Weg- meist der bessere.

3.3. Gemeinsame Interessen ermitteln
Das Spiel wech­seln. Den Ball auf­neh­men und zu­rück­spie­len.
Die Aufmerksamkeit wird weg von Positionen hin zum gemeinsamen Problem, die Interessen beider Sei­ten gelenkt.
Was mache ich als Me­dia­tor?
Ich moderiere und stelle problembezogene Fragen:
Warum will wer was unter welchen Umständen?
Ich erfasse und ordne die benannten Interessen.

3.4. Goldene Brücke bauen
Verhärtung und Widerstand vermeiden.
Wir besprechen und be­wer­ten Op­tio­nen, suchen gemeinsam die „goldene Brücke“
Das Gegenüber soll „Ja“ sa­gen können.

3.5. Vergleich der Verhandlungsergebnisse
Welche Folgen hat eine Ablehnung einer gemeinsamen Lösung?
Welche Folgen hat die „Beste Alternative“?
Kei­ne Drohung, nur warnen. 
Die andere Seite soll überzeugt sein, von der gemeinsam gefundenen Lö­sung.

3.6. Nie­der­schrift der ge­fun­de­nen Lö­sung
Die ge­mein­sam ge­fun­de­ne Lö­sung wird pro­to­kol­liert. Bei­de Par­tei­en un­ter­zeich­nen.
Auf Wunsch ei­ner Par­tei kann die Lö­sung auch in voll­streck­ba­rer Form ab­ge­fasst wer­den.

4. Ein Erbrechtsstreit mit gerichtlicher Auseinandersetzung bis in die höchste Instanz
Viele Erbrechtsstreitigkeiten enden vor Gericht. Dabei entstehen oft sehr hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Nach dem Richterspruch ist meist der Streit nicht beendet. 
Der Unterlegene sinnt nach Rache. Wei­te­re Schwie­rig­kei­ten fol­gen.
Der Bundesgerichtshof hat ent­schie­den, dass die der Siegfried Unseld-Stiftung eingeräumten Unterbeteiligungen an Ge­sell­schaf­ten der Suhrkamp-Verlagsgruppe nicht in den Nachlass des 2002 ver­stor­be­nen Verlegers Siegfried Unseld gefallen und daher bei der Berechnung des Pflicht­teils­an­spruchs seines Sohnes Joachim Unseld nicht zu berücksichtigen sind.
Die Parteien stritten u.a. darüber, ob die Unterbeteiligungen an den Ver­lags­ge­sell­schaf­ten bereits zu Lebzeiten von Siegfried Unseld der Siegfried Unseld-Stiftung mit Ab­schluss der darauf gerichteten Verträge in 2001 rechtswirksam geschenkt wor­den und damit bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen wa­ren.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Schenkung mit dem Abschluss der Verträge in 2001 bereits voll­zo­gen wurde und damit die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden An­wen­dung finden. Nach den in 2001 getroffenen Vereinbarungen stehen der Sieg­fried Unseld-Stiftung nicht nur Ansprüche als Unterbeteiligte auf Beteiligung am Gewinn der Erbin als Hauptbeteiligte in den Verlagsgesellschaften zu, BGH, Urteil II ZR 306/09 vom 29. November 2011.
Die­ser Rechts­streit zog sich bis in die letzte Instanz hin, dauerte viele Jahre und "ver­schlang" sehr hohe Ge­richts- und Rechts­an­walts­ko­sten und scha­de­te dem Ruf beider Streitparteien. 
Ein schwer auf­zu­wie­gen­der Scha­den. Bes­ser wä­re ei­ne Erb­schafts­me­dia­tio­n ge­we­sen.

Schluss­be­mer­kung

Ich ha­be schon bei zahlreichen Wirtschafts- oder Erb­strei­tig­kei­ten das sachgerechte Verhandeln /Mediation erfolgreich eingesetzt. Nicht alle Vorhaben glückten. Manchmal war der Hass einer Partei so groß, dass keine Rückkehr zur Verhandlung möglich war. Keinen kann man zwingen.

Eine sachgerechte Lösung ist aber der bessere Weg als ein "Krieg".
Für eine sachgerechte Lösung benötigt man die Hilfe eines Mediators.

Nut­zen Sie die Chan­ce der Me­dia­tion oder zie­hen Sie ei­nen Be­ra­ter bei, der bei der Schlich­tung hilft und das sach­ge­rech­te Ver­han­deln beherrscht.
Die Kosten einer Mediation sind wesentlich geringer als die Kosten der Durchführung eines Rechtsstreits mit -oft- unklarem Ausgang.

Hermann Kulzer 
Master of Business and Administration (Dresden)
Rechtsanwalt, Fachanwalt
Wirtschaftsmediator (Dresden International University)

 

0351 8110233
kulzer@pkl.com

Dresden, Berlin, Augsburg
Büro: Glashütterstraße 101a, Dresden Striesen


Außenstelle für Mediationen: 
Straße des Friedens 32 f, Dresden, Pappritz




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