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Insolvenzplan für Freiberufler

Der Insolvenzplan beweist sich seit Jahren überwiegend als geeignetes Instrument für insolvente
Freiberufler zur Erhaltung der Zulassung und zur Sanierung

Tipps zur erfolgreichen Sanierung und zum Neustart für Selbständige und Unternehmer

1. Wir wollen Ihnen die besonderen Chancen, die sich durch Insolvenzpläne ergeben können, näher bringen und uns gleichzeitig bei Ihnen als erfolgreiche Planersteller für insolvente
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten vorstellen.
2. Insolvenzplanverfahren passen nicht nur für Großunternehmen.
3. Auch für kleine und mittlere Unternehmen kann der Insolvenzplan eine Alternative zur herkömlichen Sanierung oder Abwicklung darstellen. Überraschender Weise wird das Insolvenzplanverfahren häufig erfolgreich bei Freiberuflern, die sich in der Krise befinden, eingesetzt.
4. Kammerzugehörige Selbständige verlieren bei Insolvenz unter Umständen ihre Kammerzulassung.
Die betrifft vor allem Notare, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater. Durch den Insolvenzplan kann die Kammerzulassung erhalten werden und die Schuldenregulierung erfolgen.
5. Wir haben in Dresden, Cottbus, Berlin ua. erfolgreich kleine und mittlere Firmen und kammerzugehörige Selbständige bei Ihrer Sanierung durch Insolvenzplan begleitet. Erfolgreiche Hilfestellung wurde z.B geleistet bei der Erhaltung der Notarszulassung eines sächsischen Notars. Im März 2008 wurde der Insolvenplan eines durch eine Schrottimmobilie in die Krise geratenen, renommierten Fachanwalts in Berlin verteidigt und dadurch ein Neustart ermöglicht.
6. Der Insolvenplan ist allerdiings kein Wundermittel und passt nicht in allen Fällen und kostet Geld.
Der Gesetzgeber hat mit der Insolvenzplan ein Instrument geschaffen, mit dem man kreativ und nachhaltig die Sanierung betreiben kann, ohne strafrechtliches Risiko der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts.
Durch geschickte Gruppenbildung können auch Großgläubiger überstimmt werden.
7. Wir beraten Sie gerne im Rahmen Ihrer Sanierungsmaßnahmen  und helfen Ihnen oder Ihren bisherigen Beratern bei der Planerstellung.
8. Kontaktieren Sie uns in Dresden oder Berlin.
9. Die Sanierung durch Insolvenzplan setzt besondere insolvenzrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen voraus.
Wir sind seit über  10 Jahren überwiegend im  Insolvenz- und Sanierungsrecht tätig und können zahlreiche Musterfälle vorweisen. Auf dieser homepage finden Sie Allgemeines und Besonderes über Insolvenzpläne.

Was wird im Plan geregelt ?
Die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, geregelt werden, § 217 InsO.

Seit wann gibt es Insolvenzplanverfahren ?
Das, in Anlehnung an das US-amerikanische Vorbild, in den §§ 217 - 269 InsO geregelte Insolvenzplanverfahren bildet das Kernstück der Insolvenzrechtsreform und der seit 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung. Es sollten moderne und wirtschaftlich orientierte Handlungsalternativen geschaffen werden.

Wann setzt man Pläne ein ?
Insolvenzplanentwürfe  eignen sich auch ideal als Vorbereitung für Verhandlungen mit Gläubigern!

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11