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21.02.2024 Risikomanagement 2024: Pflicht, System, Vorteile, Vergütung
Information

Seit dem 01.01.2021 gilt ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht. In dem Gesetz ist die Pflicht für den Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmen enthalten, ein Risikofrüherken-nungs- und Bewältigungssystem zu installieren.

Die Mindestanforderungen sind In § 1 StaRUG geregelt. Es geht um die Krisenfrüherkennungspflicht und die erforderlichen Reaktionen.

Bisher gab es dazu Regelungen in § 91 Abs. 2 AktG, § 92 Abs. 1 und § 93 Abs. 2 AktG, § 25 a Abs. 1 Satz 3 KWG, § 49 Abs. 2 u. 3 GmbH sowie § 15a ff. lnsO.

 

I. Was folgt aus dem neuen Gesetz für Geschäftsführer: 

1. Ohne System zur Krisenfrüherkennung kann das Unternehmen schon dafür haften.  

2. Entwicklungen, welche für das Unternehmen bestandsgefährdend sein können, müssen laufend überwacht werden.

3. Die erforderliche Übersicht zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Situation muss über mindestens 24 Monate laufend zur Verfügung stehen

4. Ein Krisenfrüherkennungssystem muss eingerichtet werden mit
- definierte Zuständigkeiten
- Berichtswesen
- mögliche Gegenmaßnahmen in definierten Fällen 

5. Bei Schwierigkeiten sind die Überwachungsorgane unverzüglich zu informieren.

6. Der Sanierungsgeschäftsführer wahrt die Interessen der Gläubiger. 

7. Schritte zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems zur Bewältigung von Risiken

a) Bestandsaufnahme
b) Bewertung
c) Planung
d) Steuerung / Maßnahmen (abwälzen, versichern, vermeiden oder akzeptieren)
e) Reporting

II. 10 Gründe für ein Risikomanagment

Ohne Risiken einzugehen, kann ein Unternehmen langfristig nicht existieren, denn Risiken und Chancen gehen immer Hand in Hand. Viele Geschäftsführer wollen positiv in die Zukunft blicken und scheuen, alles durch die Risikobrille zu betrachten.  Risikomanagement ist allerdings nicht eine Behinderung des Unternehmens und des Geschäftsführers. Es ist eine Bereicherung und erschließt Chancen und bewahrt das Unternehmen langfristig vor Schaden. 


1. Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Kennziffern

2. Haftungsvermeidung

3. Sicherheitssteigerung

4. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement

5. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

6. Verbesserung Rating

7. Sicherung Finanzierung

8. Schutz der Geschäftspartner und Stärkung des Vertrauens bei Kunden und Lieferanten

9. Existenzsicherung des Unternehmens, des Geschäftsführers und seiner Familie

10. Austausch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und Gefühl der Sicherheit
Wie kann man starten? 

 

III. Möglicher Ablauf

Ich schaue mit Ihr Unternehmen an.

Erhalte Bilanzen und BWA´s

Bekomme eine Gläubigerliste mit allen Verbindlichkeiten.

Ich mache einen Kurzcheck der Zahlungsfähigkeit und "Nichtüberschuldung"

Ich erhalte wichtige Verträge mit Kunden, Versicherung, Banken.

Sie teilen mir Ihre bisher erkannten Risiken und getroffene Maßnahmen mit.

Wir sprechen dann über meine Eindrücke, Feststellungen und bestimmte Fälle und Situationen (Was passiert wenn ...?) 

Was ist das Ziel: Bessere Absicherung des Unternehmens und bessere Absicherung der Geschäftsleitung.


Wie hoch ist meine Vergütung? Mein Vorschlag: Stundensatz 


Wieviele Stunden benötige ich ? Je nach Unternehmen:  5 Stunden bis 50 Stunden. 

Sie entscheiden, wie intensiv es sein soll.


Wollen Sie ein Angebot?

 


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt InsR
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
0351/ 8110233 www.pkl.com  

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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