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15.04.2022 Impfpflicht: allgemeine und einrichtungsbezogene
Information

 

  1. Allgemeine Impfpflicht

Im April 2022 stimmte der Deutsche Bundestag über ein " Impfvorsorgegesetz" und eine allgemeine Impfpflicht ab. Verschiedene Abgeordnente  hatten überparteilich Modelle vorgeschlagen:
-Impfplicht ab 60 
-Impfpflicht ab 50 
-Impfpflicht ab 18
-und weitere. 

Keiner der Vorschläge erhielt auch nur annähernd eine qualifzierte Mehrheit - die allgemeine Impfpflicht ist damit erstmal vom Tisch.

2. Einrichtungsbezogene Impfpflicht 

Für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitsbereich gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
In § 20 a IfSG ist eine Impfpflicht - einrichtungsbezogen- geregelt. 

a) Neueinstellung
In der ambulaten Pflege, im Krankenhaus, beim Arzt oder Rettungsdienst und im Pflege- oder Seniorenheim  können nur Personen angestellt werden, die (vollständig) geimpft sind oder einen (aktuellen) Genesenennachweis erbringen können. Stichtag: 15. März 2022- wer danach MItarbeiter einstellt, muss prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind - wenn nein, ist eine Einstellung unzulässig.

b) Bestehende Arbeitsverhältnisse
aa) Nachweispflicht
Vor dem 15. März 2022 eingestellte Mitarbeiter  müssen ihren Status (geimpft oder genesen)dem Arbeitgeber offenlegen. 
bb) Mitteilung an das Gesundheitsamt
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss von der Einrichtung dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
cc) Beschäftigungsverbot
Das Gesundheitsamt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. 
dd) Tätigkeitsverbot
Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, darf der Mitarbeiter nicht mehr tätig werden. 

Fazit: Wird der Einrichtung kein behördliches Beschäftigungsverbot erteilt,  ist eine Beschäftigung des ungeimpften Mitarbeiters rechtlich zulässig.

 

 

3. Welche (rechtlichen) Argumente sprachen pro und contra eine Impfpflicht? 
a) Was spricht/sprach gegen eine Impfpflicht?

-Der Staat ist verpflichtet, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, was aus den Grundrechten abgeleitet wird.
-Eine Impfpflicht müsste geeignet und verhältnismäßig sein, diesen Zweck zu erreichen. 
-Auch Geimpfte können Corona bekommen und können andere Menschen mit Corona anstecken. 
-Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, Art 2 Abs.1 GG. Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie er oder sie sich selbst vor Infektionskrankheiten schützt. 


b) Was spricht/sprach für eine Impfpflicht?

-Impfen kann Leben retten 

-Mittelfristige Senkung der Zahlen mit Krankheitsverläufen auf Intensivstationen
-Vermeidung der Triage- das heißt Auswahl von Patienten, wer weiterbehandelt werden kann und wer nicht, wenn keine Klinikplätze mehr vorliegen.


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt 
Organisationsentwicklung 
Wirtschaftsmediation

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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