insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
27.11.2021 Tod nach 10 jähriger Prozessdauer. Kurzer Prozess? Gibt es schon lange nicht, mehr, aber es besteht die Chance auf eine kurzfristige Lösung mit Verhandlungstechnik und Strategem (Kriegskunst)
Information

 

Konflikte zu bearbeiten, gemeinsame Interessen freizulegen und einvernehmliche Lösungen zu finden, wird für unsere komplexe Gesellschaft immer wichtiger.

 

Auch Streitigkeiten und Verfahren werden immer komplexer- manche zogen sich über Jahre hin.
Das kostete Zeit, Geld und belastete alle Beteiigten.

Fallbeispiel 1: Tod der Angeklagten im Wirtschaftsstrafverfahren nach 10 Jahren. 
Vorwurf war die Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch  Schwarzzahlung von angeblichen Überstunden.
Vom Start des Ermittlungsverfahrens bis zum  Ende zog es  sich 10 Jahre hin. Kurz vor Einstellung des Verfahrens wegen Ablaufs der 10 Jahresverfolgungsfrist (nach x Verhandlungstagen) starb die Angeklagte. Der Prozess hat ihr soviel Kräfte geraubt. Diese Kraft fehlte dann für die Bekämpfung der plötzlich aufgetretenen Krankheit.  


Erfolg für die Staatsanwaltschaft: 0
Erfolg für die  Angeklagte: 0

Fallbeispiel 2: 
Ich war Anwalt eines Aufsichtsrats einer AG mit ehemals fast 1000 Mitarbeitern, der vom Insolvenzverwalter auf Zahlung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Haftung genommen wurde.  Nach 10 Jahren gab es immer noch keine Entscheidung in erster Instanz, als mein Mandant starb. Für ihn war die Aufsichtsratstätigkeit nur eine Gefälligkeit, daher hatte ihn der Vorwurf, er habe seine Aufsichtspflicht verletzt, sehr erschüttert.
Er starb verängstig und geschwächt.

Erfolg für den Kläger: 0
Erfolg für den Beklagten: 0


Prozesse, die sich über 10 Jahre hinzogen und nichts brachten. Das muss doch 
zu denken geben!

 

Welche Alternative gibt es?

Weg von langjährigen Prozessen/Verwaltungs- oder Strafverfahren hin zur  kurzen Konfliktklärung durch Verhandeln oder eine Wirtschaftsmediation.

Es gibt ein breites Spektrum von Techniken von der sachgerechten Verhandlung über die Mediation hin zur Sanierungsmoderation oder einfach nur (richtig) verhandeln und respektvoll kommunizieren.

 

Je nach Lage und Bedarf.

Ich nenne das Konfliktstrategie und Strategem (altes Wort für Kriegsk
unst).

 

Ich bin ein lebens- und streiterfahrener Anwalt, der zusätzlich zu seinem Jurastudium und einem Aufbaustudium zum Master of business and administration (MBA, Dresden) auch in der Verhandlungstechnik und als Wirtschaftsmediator ausgebildet wurde (Dresden International University).

 

Seitdem sage ich mir:  Nicht mehr warten - kommunizieren- verhandeln-Lösungen suchen.

 

Das kann man als Strafverteidiger, Insolvenzverwalter. Sanierer, Anwalt.

 

Sie wollen nicht mehr warten? Wir helfen gerne.
Und wenn es nicht klappt, können Sie mit der "alten Verfahrensweise" weitermachen und warten auf eine Entscheidung des Gerichts. 

 

Hermann Kulzer MBA
Wirtschaftsmediator (DIU) 
Rechtsanwalt
Fachanwalt 

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA Mediator Fachanwalt
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11