insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
26.07.2022 Sanierungskonzept muss dauerhafte Lösung aufzeigen
Information Der Bundesgerichtshof BGH) hat folgendes zur Substanz von Sanierungskonzepten entschieden: 
Eine Gläubigerbenachteiligung ist im Rahmen einer Insolvenzanfechtung mit einem Sanierungskonzept nur dann nicht verbunden, wenn das Schuldnerunternehmen auf der Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse  dauerhaft saniert wird.
Arbeitet das Unternehmen ständig mit Verlust, ist eine Sanierungsvereinbarung, mit der ledigleich die gegenwärtige Schuldenlast reduziert wird, von vornherein nicht tragfähig, weil dann der erneute Anstieg der Schulden unausweislich und der erneute Eintritt der Insolvenzreife absehbar ist.

Sanierungskonzepte müssen daher ausgereift sein und durch einen Fachmann erstellt werden.

 

Ansprechparter für Insolvenz- und Restrukturierungspläne:

RA Hermann Kulzer, MBA,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU) 
Kulzer@pkl.com
0351 8110233Glashütterstraße 101a, Dresden
insoinfo
Verfasser: Kulzer Auszug aus BGH 12.5.2016 IX ZR 65/14 Randnummer 29.
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11