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07.02.2014 |
Generationswechsel im Unternehmen ohne Machtkampf |
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Viele Unternehmer wollen rechtzeitig die Nachfolge regeln. Manchmal findet man jedoch keinen geeigneten Nachfolger, manchmal erweisen sich die Nachfolger als ungeeignet und manchmal streiten die Nachfolger bis auf´s Messer.
1. Der Fall Oetker In der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.02.2014 S.7 berichtete über einen Familienstreit des Oetker-Konzerns (Dr. August Oetker KG), eiinem Konzern mit 26.000 Mitarbeitern. Aus jeder der drei Ehen des Rudolf-August Oetker existiert ein Familienstamm, der seine Rechte einfordert. Die Überschrift mit Untertitel in der FAZ lautete: "Die Oetkers gestehen den Streit in ihrer Familie ein. Zwischen den jungen und den alten Nachfahren von Rudolf-August-Oetker ist das Tischtuch zerschnitten. ein Schiedsgericht muss strittige Fragen klären. Übernimmt ein Familienfremder das Ruder?" In Kreisen der Beirats, der die Aufsicht ausüben soll, wird diskutiert, wie Familienstreit geschlichtet und künftig vermieden werden kann. Ein Vorschlag lautet, einie Regel zu erlassen, die es Familienmitgliedern verbietet, operativ für den Konzern mitzuarbeiten, vgl. FAZ a.a.O. S.7. Dem stehen die Pläne Alfred Oetkers entgegen, der gerne die Führung des altersbedingt ausscheidenden Richard Oetker übernehmen will. Andere bevorzugen einen externen familienfremden Spitzenmanager.
2. Der Fall Tönnies In dem größten deutschen Fleischkonzern Tönnies gibt es seit längerer Zeit innerhalb der Familie einen Machtkampf. Es geht um einen Gesellschafterausschuss und um Stimmrechte. Es streitet fast jeder mit jedem um das Erbe des Firmegründers Bernd Tönnies. Eine Anteilsschenkung soll wegen groben Undanks rückgängig gemacht werden.
3. Unser oft erlebte Fall: Streit der Nachfolger Wir haben einige Fälle, bei denen die nachfolgende Generation ins Unternehmen eingebunden wurde (jeder Gesellschafter holt sein Kind in der Gesellschaft als Nachfolger). Danach entsteht jedoch Streit über unterschiedliche Vorstellungen und Wertmaßstäbe. Die Kinder wollen nicht mehr zusammenarbeiten. Die alten Gesellschafter wollten sich aber zurückziehen. Einer erfolgreichen Gesellschaft drohten Nachteile und Schaden.
4. Drei Möglichkeiten der Eskalationsvermeidung
- Einrichtung eines Beirats
- Vorbereitung einer Testamentsvollstreckung
- Wirtschafts- bzw Nachfolgemediation
5. Hinweise und Vorschläge zur Nachfolgeplanung: 5.1. Große Zahl von Unternehmensnachfolgen ohne Regelungen 70 % aller Deutschen haben kein Testament und bereiten dadurch das Spielfeld für spätere Nachlassschlachten, Querulaten und Erpressungen. Nachlasschlachten enden oft in jahrelangen kostspieligen Prozessen mit völlig unklarem Ausgang. Jedes Jahr müssen - laut des Instituts für Mittelstandsforschung - Unternehmen mit insgesamt fast 680.000 Mitarbeitern die Nachfolge regeln. Jeder vierte Unternehmer in Deutschland ist älter als 55 Jahre. Bis 2014 steht alljährlich bei rund 82.000 Unternehmen, davon 71.000 Familienbetrieben, ein Eigentümerwechsel an. Allein in Sachsen standen bis 2012 mehr als 10.000 mittelständische Unternehmen mit rund 330.000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Durch eine Nachfolgeregelung sind in den Fällen schwerer Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers alle Zuständigkeiten, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen geregelt. Bei den ca. 27.000 Unternehmen pro Jahr bestehen keine Nachfolgeregelungen und keine Vorsorgeregelungen. Jedes zweite Familienunternehmen bleibt meist in den eigenen Reihen oder geht per Schenkung oder Erbe an die nächste Generation. Jedes dritte werbende Unternehmen wird verkauft. Betrachtet man die Gründe für das Scheitern einer Nachfolgeregelung zeigt sich, dass jede vierte Übergabe in eine Krise führt und jede sechste innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe mit der Insolvenz endet, vgl. z.B. Mittelstandsbericht für Sachsen.
5.2. Was ist der Nutzen einer Nachfolgeregelung?
Kontinuität des Unternehmens, Vermeidung von Krisen für das Unternehmen
Keine Zerschlagung des Vermögens mit erheblichen Vermögensverlusten
Vermeidung von Konflikten und Streit unter den Erben
Tragbare finanzielle Lösungen für die Erben und die sonstigen Berechtigten
Die Unternehmensleitung kommt in gute Hände
Das Unternehmen kann weiterhin erfolgreich geführt werden
Ansehen bleibt erhalten
Sicherheit für die eigene Altersversorgung
Komfort durch weniger Arbeit für die Bearbeitung von Konflikten
Mehr Freizeit und Wohlbefinden durch weniger Streit
5.3. Klärungsbedarf (Auszug)
- Ermittlung der klärungsbedürften Sachverhalte
- Ermittlung relevanter Werte
- Kapitalausstattung und Liquidität
- Ermittlung der möglichen Erben und Pflichtteilsberechtigten
- Erfassung möglicher Konflikt- und Krisenpotentiale
- Erfassung der Interessen und Bedürfnisse
- Handlungsalternativen
- Objektive Kriterien der Verhandlung
- Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
- Alternative Formen der Vermeidung und Vorsorge
- Aufgaben des Beirats oder Testamentsvollstreckers
- Vergütung des Beirats oder Testamentsvollstreckers
- Versicherung des Beirats oder Testamentsvollstreckers
- Abfassung eines umfassenden Testaments
(wir machen dies immer mit spezialisierten Notaren)
- Reportingsystem
- Kommunikationskonzept
- Beiratsverfasssung
5.4. Alternative Wege zur Regelung der Unternehmensnachfolge ohne Konflikte 5.4.1. Testamentsvollstreckung
Der Erblasserwille wird über den Tod hinaus durchgesetzt.
Der Erblasser kann die Erbteilung ganz oder teilweise ausschließen.
Die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen kann sichergestellt werden.
Die Verwaltung wird vereinfacht
Die Auseinandersetzung wird vereinfacht
Schutz des Nachlasses vor Erben, die nicht geschäftserfahren sind.
Sicherung der Unternehmensnachfolge z.B. bis der Enkel das Geschäft übernehmen kann.
Vormundschaftliche Genehmigungen sind überflüssig.
Erschwerung des Zugriffs der Gläubiger eines Alleinerben auf den Nachlass, z.B. der Erblasser hinterlässt vier Kinder, von denen eines völlig überschuldet ist. Wenn das verschuldete Kind ausschlägt, haben die Gläubiger keinen Zugriff auf den Nachlass, aber das Kind hat auch keine Erbschaft. Die Testamentsvollstreckung kann hier Abhilfe leisten.
Was kann im Testament geregelt werden?
- Aufgaben des Testamentsvollstreckers
- Sonderaufgaben des Testamensvollstreckers
- Durchführung der Abwicklung bzw. Erhalt des Nachlasses
- gewünschter Endzustand
- Vergütung des Testmentsvollstreckers (z.B. nach der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter, da die Tätigkeiten vergleichbar sind;
Alternativ: Stundensatz oder Monatspauschale oder Mischformen, einschleßlich Erfolgsteil)
5.4.2. Beirat als Konflikt- und Nachfolgemanager im Familienunternehmen
Beirat als Aufsicht und Berater eines Familienunternehmens
Beirat als Berater der Geschäftsleitung
Vorbereitung des Beirats auf die Veränderung
Beirat zur Erhaltung der intakten Beziehung zwischen Familie und Unternehmen
Beirat als Puffer zwischen Unternehmen und Familie
Beirat als Kommunikator bei Konflikten zwischen Banken und Familie
Beirat als Schlichter bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Familie
Beirat vermeidet präventiv Streit
Beirat wirkt deeskalierend
Beirat kann mit gesellschaftsrechtlich verankerten echten Kompetenzen bei Überwachung der Geschäftsleitung, Beratung der Geschäftsleitung und Mitspracherechten bei grundlegenden Entscheidungen der Unternehmenspolitik z.B. Ausschüttung von Gewinnen ausgestattet werden
Beirat als Moderator zwischen Gesellschaftern und Generationen
Beirat mit unternehmerischen Sachverstand und fachlicher Kompetenz
Beirat für mehr Transparanz, eine offene Kommunikation und ein perfektes Reporting
Beirat als unabhängige und unparteiische Instanz, die keine Gesellschaftergruppe rechtsgrundlos bevorzugt
Beirat, der Spielregeln gemeinsam mit den Beteiligten festlegt
Beirat zur Verbesserung der Verhandlungs-, Strei- und damit der Firmentkultur
Beirat in diesem Sinne ist nicht in 4 Stunden pro Quartal machbar. Es ist ein zeitintensives und risikobehaftetes Amt, das auch angemessen vergütet werden muss.
5.5. Frühzeitige Nachfolgeplanung Die Nachfolgeplanung sollte rechtzeitig erfolgen. Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker oder Abwicklungsvollstrecker bzw. Fortführungsverwalter kann auch in besonders schwierigen Fällen Konflikte klären bzw. vermeiden und die Nachlasswerte erfolgreich verwalten. Geeignet ist die Testamentsvollstreckung auch iin Fällen, in denen die Kinder noch nicht in der Lage sind, ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Die Testamentsvollstreckung kann regeln, dass z.B. bis zum 27. Geburtstag die Testamentsvollstreckung läuft.
5.6. Medation Klärung der Konflikte mit einem qualifizierten Mediator.
6. Angebot /Meine Qualifikation und Eignung 6.1. Angebote Ich kann auf Grund meiner Ausbildung, Kompetenzen und Erfahrungen streitende Gesellschafter oder Unternehmensnachfolger beraten oder medieren bzw. die Aufgaben des Beirats oder des Testamentsvollstreckers wahrnehmen und mithelfen, das Unternehmen bzw. den Ruf des Unternehmens zu bewahren:
- Konfliktklärung und -management
- Nachfolgeplanung (die vertraglichen Regelungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit ihrem oder einem von uns empfohlenen Notar)
- Installation eines Beirats im Unternehmen, der die Nachfolgeregelung langfristig vorbereitet und überwacht
- Testamentsvollstreckung
- Mediation
6.2. Ausbildung und Kompetenzen:
- Verhandlungsgeschick durch Ausbildung (Havard Konzept) und viel Praxis
- Mediationsausbildung an der Universität in Dresden (DIU) 2012/2013
- Lebenserfahrung über 50 Jahre, drei Kiinder, über 20 Jahre Berufserfahrung
- ausgewiesene käufmännische Kenntnisse durch Wirtschaft- und Managementaufbaustudium zum Master of Business Adminstration (Hochschule Dresden EHS) 2010
- Praktische Erfahrungen in der Unternehmensführung durch zahrreiche Liquidationen, Insolvenzen, Fortführungen
- Erfahrung in Sachen Nachfolgeregelungen durch schwierige gelöste Fälle mit höchst zerstrittenen Erben
- Umfassende Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter
- Seriösität
- Vermeidung unnötiger Kosten
- Fremdgeldkontenführung mit regelmäßiger Berichtserstattung und Offenlegung
- Vertiefte kenntnisse im Wirtschafts- und Erb- und Stiftungsrecht
- Fachkenntnisse zur Planung und Kontrolle der Liquidität und des Ertrags
- Fachkenntnisse zur Sanierung und Fortführung von Gesellschaften als Fachanwalt
- umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung
- Verschwiegenheit
- nachlassschützend und effektiv
Fazit: Bei vielen Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen zerstreiten sich Partner oder Nachfolger im Rahmen der Nachfolgeregelung. Konflikte unter Erben um die Nachfolge oder das Erbe können existenzbedrohend sein. Konflikte lassen sich vermeiden durch eine Nachfolgeplanung mit Beirat und/oder Testamentsvollstrecker. Konflikte, die zu eskalieren drohen, können durch eine Mediation schnell und nachhaltig gelöst werden.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Hermann Kulzer MBA Rechtsanwalt Fachanwalt, Wirtschaftsmediator (spezialisiert auf Gesellschafter- und Nachfolgestreit)
kulzer@pkl.com Tel. 0351/8110233 |
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator |
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