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10.04.2003 Bürgschaft auf erstes Anfordern
Information Der Bundesgerichtshof hat am 10. April 2003 entschieden, daß bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Herausgabeanspruch besteht, sondern daß sich der Auftraggeber schriftlich verpflichten muß, die Bürgschaft des Auftragsnehmers nur als selbstschuldnerische Bürgschaft zu behandeln.  

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Verfasser: krs
 
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