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20.06.2003 Verspätete Insolvenzantragsstellung/Schadensersatz des Geschäftsführers
Information Wer einen Geschäftsführer wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
in Regress nimmt, muß den Insolvenzgrund beweisen.
Der Geschäftsführer muß dann den Nachweis führen, daß gleichwohl die Fortbestehensprognose gerechtfertigt ist ( OLG Koblenz ).
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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