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15.06.2003 Außerordentliche Kündigung durch Darlehnsgeber
Information Gefährdung der Rückerstattung ( 490 Abs1):
Es besteht kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung,
wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden,
dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung
bekannt waren (BGH v. 07.05.2002 IX ZR 236/01, WM 2002,26).
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Verfasser: krs
 
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