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Insolvenzrecht A bis Z
Corona Management für Kontaktpersonen
Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I
  • Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer des Gesundheitsamtes.
  • Information der Kontaktpersonen über das COVID-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken.
  • Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung (unter Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes)
  • Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält.
  • Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer Hustenetikette.
  • Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall auf folgende Weise:

    • Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst.
    • Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen:

      • Retrospektiv kumulativ oder, wenn möglich/erinnerlich, retrospektiv täglich (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-Seiten, www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen)
      • Prospektiv täglich.
    • Das Gesundheitsamt wird sich täglich melden und sich über die häusliche Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand informieren lassen
  • Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer SARS-CoV-2-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte erfolgen. Danach werden weitergehende Maßnahmen empfohlen.

     



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