insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Überbrückungshilfe III
Unternehmen können - wie das Wirtschaftsministerium mitteilte - ab 10.2.2021 online Anträge stellen auf die Überbrückungshilfe III.

Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen ab dem 15.2.2021 starten.


Abschlagszahlungen sind Vorschüsse auf spätere Auszahlungen.

UNTERNEHMEN, DIE VON DER CORONA- PANDEMIE UND DEM TEILLOCKDOWN STARK BETROFFEN SIND, KÖNNEN FÜR DIE ZEIT BIS ENDE JULI 2021 NICHT RÜCKZAHLBARE STAATLICHE HILFEN IN HÖHE VON MONATLICH BIS ZU 1,5 MILLIONEN EURO ERHALTEN.  

VORAUSSETZUNG FÜR ANTRÄGE IST, DASS EIN UNTERNEHMEN IN EINEM MONAT EINEN UMSATZEINBRUCH VON MINDESTENS 30 PROZENT IM VERGLEICH REFERENZMONAT IM JAHR 2019 ZU VERZEICHNEN HAT.
UNTERNEHMEN KÖNNEN DIE FÖRDERUNG FÜR JEDEN MONAT BEANTRAGEN, IN DEM EIN ENTSPRECHENDER UMSATZEINBRUCH VORLIEGT.
DER FÖRDERZEITRAUM UMFASST DEN NOVEMBER 2020 BIS JUNI 2021- ERSTATTET WERDEN FIXE BETRIEBSKOSTEN.

STAND 11.2.2021 HKSZ


zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11