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Betriebsrat: Besteht ein Recht auf die dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten? |
Der Erste Senat des BAG entschied: nein Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin II und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Datum des BAG-Beschlusses: 29. September 2020
weitere Hinweise auf Beschlüssen: -Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 7 BV 15191/18 -Beschluss vom 1. August 2019 - 5 TaBV 313/19 -
Entscheidungsstichworte: Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Leitsatz: Aus dem entgeltlistenbezogenen Einsichts- und Auswertungsrecht des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG folgt kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung der Listen über die Bruttolöhne und -gehälter. |
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