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Insolvenzrecht A bis Z
GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts: was sollte geregelt werden?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) ist die Grundform der Personengesellschaften und kann vielseitig eingesetzt und einfach und kostengünstig gegründet werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen für die GbR sind in §§ 705 ff geregelt.

§ 705 BGB regelt, was eine GbR ist:

„Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

Welche Regelungen sollte ein GbR- Vertrag enthalten?
  • 1. Allgemeines/Vorspann
  • 2. Ziel: was will die GbR 
  • 3. Gesellschaftszweck
  • 4. Geschäftsführung und Vertretung
  • 5. Gesellschaftsvermögen 
  • 6. Rechts- und Parteifähigkeit
    7. Haftung und Haftungsbegrenzung 
    8. Beschlüsse der Gesellschaft 
    9. Wechsel eines Gesellschafters
  • 10. Auftreten nach außen im Geschäftsverkehr
    11. Gewerbeanmeldung
    12. Kündigung, Auflösung, Auseinandersetzung
  • 13. Buchführung und Besteuerung
  • 14. Gewinne und Verluste und deren Verteilung
    15. Sonstiges
    -Gerichtsstand
    -Salvatorische Klausel
    -Schriftform
    -Mediationsklausel 



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