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Insolvenzrecht A bis Z
Kredithaie: Berichtserstattung über Geschäftspraktiken
BVerfGE 60, S.234, 240 ff  - Kredithaie:

„Bei der Auseinandersetzung mit Mißständen in einem großen Zweig der gewerblichen Wirtschaft ist anzunehmen, daß es sich um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt. Dies muß um so mehr gelten, wenn die kritisierten Geschäftspraktiken zu einer Gefährdung für geschäftsunerfahrene Personen führen können und wenn eine öffentliche Information und Diskussion geeignet ist, Abhilfe zu schaffen.

Die Presse erfüllt eine besonder  Aufgabe, die als eine öffentliche bezeichnet wird. Dem entspricht es, wenn die Rechtsprechung des BGH die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede auf die Kritik an Waren und Leistungen er-streckt (vgl. BGHZ 65, 325, 331f. m.w.N.).

Der BGH weist darauf hin, daß die Aufklärung der Verbraucher nicht nur individuellen Interessen dient, sondern auch aus volkswirtschaftlichen Gründen unerläßlich ist. ”


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