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Idealbild des Staatsbürgers |
Dem GG ist ein aus seinem Text und Geist zu entwickelndes Idealbild des Staatsbürgers zu entnehmen, das der Staat in seiner Rechtsordnung berücksichtigt.
Dazu das BVerfG:
"Das Grundgesetz ist eine wertgebundene Ordnung, die den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Zweck allen Rechts erkennt; sein Menschenbild ist nicht das des selbstherrlichen Individuums, sondern das der in der Gemeinschaft stehenden und ihr vielfältig verpflichteten Persönlichkeit."
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