insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Betriebsrat: eigene Vorschläge zur Sicherung der Beschäftigung
§ 92a BetrVG: Beschäftigungssicherung

(1) 1Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. 2Diese können insbesondere

  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, 
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, 
  • neue Formen der Arbeitsorganisation, 
  • Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, 
  • die Qualifizierung der Arbeitnehmer,
  • Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder 
  • ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie 
  • zum Produktions- und Investitionsprogramm 


zum Gegenstand haben.

(2) 1Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten2Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründenin Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich.



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11