Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts für Schuldner, der nach Frankreich zieht
Sachverhalt: Schuldner war geschäftsführender Gesellschafter eine GmbH Danach Arbeitnehmer in Deutschland
Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich Insolvenzantrag in Deutschland
Frage: ist deutsches Gericht zuständig?
Entscheidung: BGH, Beschl. v. 2.3.2017 – IX ZB 70/16
Deutsches Gericht ist zuständig nach Art. 3 Abs.1 EuInsVO
maßgeblich ist Mittelpunkt der hauptsächlichen interessen |