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Insolvenzrecht A bis Z
Gewinnausschüttung oder Kaffeefahrt? von angeblichen Gewinnausschüttungsterminen ua.
Oft werben Firmen mit Phantasienamen mit Gewinnen, die man nur noch abholen muss. Hier ist Vorsicht geboten, weil es sich in den meisten Fällen um verdeckte kaffeefahren handelt.

Beispiel:

Konrad Herzog & Partner
Finanzdienstleistungen

Betreff: Festsetzung des nachträglichen Gewinnübergabetermins auf den 15.11.2011 (Frist bis zum 26.10.2011 unbedingt einhalten)

Sehr geehrter Herr U.
ich möchte Sie hiermit nochmals an mein Schreiben erinnern, in dem ich ihnen mitteilte, dass wir seit einiger Zeit dabei sind, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungenj von verschiedenen Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben.
Wie sie sich bestimmt noch erinnern, wurde ihnen die  Gewinnsumme aus uns unbekannten Gründen, nicht ausgezahlt.

Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren. Diese Summe wurde ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
Die genauen Beträge, nebst Zinsen und abzüglich unserer Gebühren und Auslagen setzen sich wie folgt zusammen.
Gewinnsumme Travelkonto Nr. 1234556677 ....................1.000,00 Euro
zzüglich Zinsen .....................................................................23,32 Euro
./. Geschäftsgebühr ..............................................................51,60 Euro
./. Post und Telekommunikation ............................................20,00 Euro
Ihr Restguthaben ................................................................951,72 Euro

Wir haben für Ihr Recht gekämpft  und können ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass ihnen, Herr U., dieser Betrag in vollem Umfang zusteht. Wir geben Ihnen die Möglichkeit diesen Betrag am .. in unserer  Zweigstelle in der Nähe von .... persönlich abzuholen.
Geeignete Verkehrsmittel in Form von Bussen, für die Hin- und Rückfahr stellen wir kostenlos zur Verfügung. Eine Zustellung per Post ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da Sie sich ausweisen müssen.
Auch ein warmer Imbiss steht für Sie bereit.......
....


Mit freundlichen Grüßen

Konrad Herzog

Meine Hinweise: 

Ausgangsfrage:
Woher hat die Finanzdienstleistungefirma die Informationen, wer, wann durch wen und wie geschädigt wurde?

I. Fehlende Angaben zur Firma
Es erfolgt keine Angabe der Firmenadresse, keine Fax und Telefonnummer; keine Angabe des Inhabers und der Partner, keine Handelsregisterangabe

II. Fehlende Angaben zum Gewinnspiel
An welchem Spiel soll man wann teilgenommen haben?

III. Fehlende Angabe des eigentlichen (ursprünglichen) Schuldners
" wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Simme realisieren"

IV. Abholung per Bus
Wohin man genau fährt, ist nicht angegeben. Auch sind keine Zeiten der Rückfahrt angegeben. Es gibt Fälle. bei denen Kaufunwillige nicht zurückgebracht wurden.

V. Kaffeefahrten
In den meisten Fällen, derartiger Verfahrensweise handelt es sich um  sogenannte "Kaffeefahrten".
Im Glauben, man habe etwas gewonnen, wird man dann "genötigt" oder "überrumpelt" ertwas zu kaufen, der angeblichen Gewinn wird man dem völlig überhöhten Kaufpreis teilweise verrechnet.
Unter dem Strich bleibt dann ein überhöht gekauftes Produkt oder Reise.


VI. Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
Eine Finanzdienstleistungsfirma darf gar keine Rechtsberatung und rechtlichen Vertretung leisten. Dies verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Wenn es also heißt  "wir haben für Sie gekämpft" ist dies nicht nur gelogen, sondern auch verboten.


Weitere Infos z.B. unter: http://www.kerner.de/dubiose-gewinnmitteilungen-von-dr.-klein-&-partner---kaffeefahrt-statt-gewinnauszahlung_6203.html


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11