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Schuldenbereinigungsplan /Überprüfung durch das Insolvenzgericht |
Eine inhaltliche Prüfung nimmt das Gericht nicht vor. Die Unterlagen müssen die gesetzlichen Kriterien erkennen lassen und dürfen nicht lediglich als formale, nicht ernsthafte Dokumente erscheinen.
Der INhalt des Schuldenbereinigungsplans unterliegt der Privatautonomie. Das Gericht prüft nicht die Angemesssenheit der Schuldenbereinigung im Sinne des § 305 Abs.1 Nr.4 Ins0.
Was Inhalt eines Schuldenregulierungsplans sein muss, erfahren Sie rechtssicher bei uns.
pkl Rechtsanwälte Steuerberater Hermann Kulzer Fachanwalt für Insolvenzrecht kulzer@pkl.com 0351 8110233 |
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