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Insolvenzrecht A bis Z
Schuldenbereinigungsplan /Überprüfung durch das Insolvenzgericht
Eine inhaltliche Prüfung nimmt das Gericht nicht vor.
Die Unterlagen müssen die gesetzlichen Kriterien erkennen lassen und dürfen nicht lediglich als formale, nicht ernsthafte Dokumente erscheinen.

Der INhalt des Schuldenbereinigungsplans unterliegt der Privatautonomie. Das Gericht prüft nicht die Angemesssenheit der Schuldenbereinigung im Sinne des § 305 Abs.1 Nr.4 Ins0.



Was Inhalt eines Schuldenregulierungsplans sein muss, erfahren Sie rechtssicher bei uns.


pkl Rechtsanwälte Steuerberater
Hermann Kulzer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
kulzer@pkl.com
0351 8110233


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11