|
|
01.06.2003 |
Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters auch bezüglich des Bereicherungsanspruchs ? |
|
Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.
Ansehen |
|
Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
|
zurück |
Mit der kostenlosen Acrobat Reader-Software können Sie die PDF-Dokumente dieser Seite anzeigen und drucken. [download]
|
|
|