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01.06.2003 Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters auch bezüglich des Bereicherungsanspruchs ?
Information Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwal­ters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Si­cherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungs­befugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Pro­zeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.  

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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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