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Kommt ein Steuerprüfer oder ein Insolvenzverwalter, sind die Konten der Gesellschafter ein bevorzugtes Thema für eine kritische Kontrolle.
- Verrechnungskonten finden sich in der Bilanz.
- Durch Zahlungen des Gesellschafters für die GmbH können Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter entstehen.
- Wenn die Gesellschaft für den Gesellschafter Zahlungen an Dritte vornimmt oder dem Gesellschafter Geld leiht, hat die Gesellschaft eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen können entstehen, wenn die Forderungen die Verbindlichkeiten übersteigen.
- Besondere Prüfungen erfolgen bei Konten mit einem Saldo von über 50 TE und einer Laufzeit von über 3 Jahren
- Verdeckt nennt die Rechtsprechung eine Gewinnausschüttung, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen gewährt, das sie in dieser Art und Weise einem Dritten nicht gewähren würden. Man muss prüfen:
-Soll der Gesellschafter das Darlehen tatsächlich zurückzahlen? (Erscheinungsbild) -Wie sind die Vertragsbedingungen? (Laufzeit, Verzinsung, Rahmen, Tilgung, Sicherheiten) -Kann der Gesellschafter das Darlehen zurückzahlen? (Zur Werthaltigkeit der Forderung: Zahlungsfähigkeit, Einkommen, Vermögen, Verpflichtungen)
- Verdeckte Gewinnausschüttungen müssen versteuert werden (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 27,5 %.
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