Die Bundesnotbremse zum Schutz der Bevölkerung ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021 verfassungsgemäß. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung gab es die schwersten Grundrechtseinschränkungen seit 1945, vgl Zeit vom 2.12.2021, Seite 1. Ob dies verfassungsgemäß war, musste das Verfassungsgericht auf Grund zahlreicher Klagen überprüfen.
Das Verfassungsgericht entschied im Dezember 2021, dass die Maßnahmen in der damaligen Lage verhältnismäßig waren:
1. Der Staat muss in der Krise handeln; er muss auch nicht perfekt handeln. Niemand kann in der Krise perfekt handeln, das ist das Wesen einer Krise.
2. Der Gesetzgeber muss aber plausibel machen, dass das, was er tut, nützt, dass es wissenschaftlich abgestimmt ist und dass es befristet bleibt.
3.Das Verfassungsgericht hat der Politik einen großen Spielraum gelassen. Die Freiheit ist aber mit Verantwortung gekoppelt. Je tiefer die Eingriffe, desto besser müssen sie begründet werden. |