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20.06.2023 Verhandeln (schwierige) mit Gläubigern zur Schuldenbereinigung / Außergerichtliches und gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren
Information Durch Umsatzausfall, Lieferprobleme, Arbeitskräftemangel, Mängel im Rahmen der Leistungserbringung mit Minderung oder Zahlungsverweigerung können Krisen entstehen. Verhandlungen mit Gläubigern können Krisensituationen vermeiden oder bewältigen. Es sind jedoch Formalia und Gesetze zu beachten- ferner ist eine Strategie erforderlich. 
Wer verhandelt mit wem, über was und wie - was wird, wann geboten? 
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht  oder Sanierungsmoderator oä. kann dabei Hilfestellung leisten.

1. Gläubiger
Wer sind die Gläubiger und welche Forderungen machen sie geltend?
a) Krankenkassen
b) Insolvenzverwalter
c) Banken
d) Finanzamt
e) Vertragspartner

2. Verhandlung 
a) Kontaktaufnahme
b)Transparente Darstellung des Vermögens und mgl. Verwertungsmöglichkeiten 
c) Darstellung URSACHEN der verzögernden Zahlung/Krise
d) Angebot zur Regulierung mit Zahlungsmodalitäten
e) Darstellung Mittelherkunft 
f) Darstellung Zeitfenster der Regulierung
g) Darstellung Gleichbehandlung der Gläubiger
h) Unter Umständen: Besserungsschein

3. Haftungsrisiken vermeiden
a) Haftung der zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung
b) Strafrechtliches Risiko der Insolvenzverschleppung 
aa) Umfang
bb) Rechtsfolgung für Geschäftsführung
c) Insolvenzanfechtung vermeiden
aa) Schenkungsanfechtung
bb) Rückzahlung von Darlehen


4. Bei Verbrauchern: Außergerichtlicher Einigungsversuch 
Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung über die Schulden-bereinigung herbeizuführen,  § 305 Abs.,1 Nr. 2 InsO. Der Schuldner darf auch einen flexiblen Nullplan zur Schuldenregulieurng anbieten. Dieser enthält eine Verpflichtung zur Zahlung nur für den Fall einer Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, zulässig nach BGH im Beschluss vom 10.10.2013 IX ZR 97/12. Ob es damit nennenswerte Chancen gibt, ist aber fraglich. So lehnte das Landesamt für Finanzen noch mit Rundschreiben vom März 2023 flexible Nullpläne ohne klare Be-friedigungsperspektive als Grundlage einer Schuldenbereinigung ab.

5. Bei Verbrauchern: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Wenn im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs die Kopf- und Summenmehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmen und nur ein Einziger oder nur wenige Gläubiger dem Plan zu-stimmen, kommt außergeriichtlich keine Einigung zustande. Die außérgerichtliche Schulden-regulierung ist dann gescheitert. Es kommt allerdings ein gerichtliches Schuldenregulierungs-verfahren mit einem gerichtlichen Schuldenregulierungsplan in Betracht. Hier kann die Kopf- und Summenmehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmen- die Verweigerer werden notfalls mit Ihrer Zustimmung ersetzt - durch gerichtlichen Beschluss.
Leider wurden 2022 von 78.615 Insolvenzverfahren (IK) in Deutschland nur in 1 Prozent der Fälle erfolgreich über eine gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren abgeschlossen (Quelle: Ver-braucherzentrale 2023 NRW).
a) Grundlage für den gerichtlichen Schuldenregulierungsplan: §§ 305 bis 309 InsO
b) Voraussetzung für die Einleitung:  Insolvenzeröffnungsantrag
c)  Voraussetzung für das Gelingen: Kopf-. und Summenmehrheit der Gläubiger stimmt dem Plan zu.
d) Wirkung: Wie Prozessvergleich § 308 Abs.1 S.2 InsO 
e) Vollstreckungsschutzmaßnahmen: sind nach § 21 InsO möglich 

Wir sind gerne auch in Ihrem Fall tätig.


Hermann Kulzer 
  • MBA 
  • Fachanwalt für Insovlenzrecht 
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsmediator (uni DIU) 
  • Sanierungsmoderator 
  • kulzer@pkl.com
  • 0351 8110233 
  • www.pkl.com
  • www.insoinfo.de
  • www.Fachanwaltsiinfo.de
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
 
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