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18.09.2023 Pflichten zur Aufklärung bei Unternehmensverkauf und Immobilienverkauf
Information

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Mitte 2023 einen Fall zu entscheiden, bei dem eine große Immobilie verkauft wurde. In einem Datenroom wurden vom Verkäufer alle wesentlichen Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Eine wichtige Information wurde aber erst kurz vor dem Kauf eingestellt.

Ohne besonderen Hinweis und Aufklärung hätte der Verkäufer dies nicht tun dürfen, entschied der BGH.

Dieser Fall könnte Auswirkungen auf Unternehmensverkäufe haben. Es unterstreicht die Bedeutung der Offenlegung aller relevanten Informationen während der Verhandlungen und der Due Diligence.

Der BGH hat die Bedeutung der vollständigen und rechtzeitigen Offenlegung von Informationen hervorgehoben, die für die Kaufentscheidung wesentlich sein könnten. Wenn wichtige Informationen erst kurz vor Vertragsabschluss bereitgestellt werden, könnte dies als Versuch gewertet werden, den Käufer zu täuschen oder ihm relevante Informationen vorzuenthalten.

In Bezug auf Unternehmensverkäufe bedeutet dies, dass Verkäufer sicherstellen sollten, dass alle relevanten Informationen, insbesondere solche, die den Wert des Unternehmens erheblich beeinflussen könnten, rechtzeitig und vollständig offengelegt werden. Dies könnte auch bedeuten, dass Verkäufer aktiv auf neu hinzugefügte Informationen hinweisen müssen, insbesondere wenn diese Informationen kurz vor dem Abschluss des Verkaufs hinzugefügt werden.

Es ist immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen übertragen werden soll. 

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
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