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11.10.2023 Aufsichtsrat: was muss er tun - wie muss er qualifiziert sein - wann haftet er ?
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Die Erinnerungen an Zeugnisvergaben können uns bis ins hohe Alter begleiten. Viele Menschen träumen immer wieder von diesen Momenten, die oft als Stress empfunden wurden. Unabhängig davon, ob es sich um Noten oder Punkte handelte, war die Wirkung auf die Empfänger immer dieselbe: Jemand anderes urteilte über ihre Leistungen und Misserfolge. Trotzdem hat das Leben gezeigt, wie wichtig regelmäßige und einmalige Bewertungen sind. Allerdings gibt es immer mehr Menschen, die der jüngeren Generation solche Bewertungen und den damit verbundenen Wettbewerb ersparen wollen, um sie vor möglichen Traumata zu schützen.

Bisher hat niemand vorgeschlagen, Aufsichtsräte von solchen Qualifikationsnachweisen zu befreien. Im Gegenteil: Die DCGK-Kommission hat in ihrer letzten Revision allen Aufsichtsratsmitgliedern, die den DCGK noch ernst nehmen, eine Qualifikationsmatrix empfohlen. Das Ergebnis dieser Bemühungen, eine Art kollektives Qualifikationszeugnis, soll jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden.

Es war daher nicht überraschend, dass die erste Zwischenbilanz zur Qualifikation der deutschen Aufsichtsräte - soweit sie von dieser DCGK-Empfehlung erfasst werden und ihr zugestimmt haben - vorhersehbar war. Merkner/Schulenburg/Paulssen haben sich die naheliegende Frage gestellt: 

“Quo vadis, Qualifikationsmatrix?” Zunächst ist statistisch festzuhalten, dass alle erfassten DAX40-Unternehmen bereits im ersten Jahr der verpflichtenden DCGK-Empfehlung folgten.

Ein weiteres wenig überraschendes Ergebnis ist die Feststellung der Autoren, dass die Unternehmen bei der Annahme der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder nicht zurückhaltend waren. 

Das Gegenteil war bezüglich der angesetzten Maßstäbe der Fall: In etwa 60% der erfassten Unternehmen wurden keine Angaben dazu gemacht, welche Anforderungen an die ausgewiesenen Kenntnisse gestellt wurden.

Ein Aufsichtsrat hat die Funktion, den Vorstand eines Unternehmens zu beraten, zu überwachen und zu kontrollieren. Bei seiner Tätigkeit unterliegt er der Sorgfaltspflicht, der Treuepflicht und der Verschwiegenheitspflicht. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Dieser konkretisiert sich in einem „Katalog“ von Pflichten und Rechten. Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen im Wesentlichen darin, den Vorstand zu bestellen und zu kontrollieren.

Um in den Aufsichtsrat zu kommen, brauchen Sie bestimmte Voraussetzungen. Eine ist die Ausbildung. Wenn Sie Mitglied werden wollen, brauchen Sie ein abgeschlossenes branchen- oder bereichsrelevantes Studium in den Bereichen Wirtschaft, Recht, Finanzen, Management oder Wirtschaftsingenieurwesen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats machen sich neben dem Vorstand haftbar, wenn sie ihr Vetorecht bei einer Entscheidung nicht ausüben, dies jedoch bei pflichtgemäßem Handeln hätten tun müssen. In einem solchen Fall haften die Aufsichtsratsmitglieder für den entstandenen Schaden mit ihrem Privatvermögen. Verletzen die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Kontroll- und Überwachungspflichten schuldhaft, sind sie grundsätzlich zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Entsteht der Gesellschaft durch pflichtwidriges Verhalten des Aufsichtsrats Schaden, so haften die Aufsichtsratsmitglieder persönlich und gesamtschuldnerisch.

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
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