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14.01.2004 |
Zustimmung des Finanzamtes zum Insolvenzplan |
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Das OFD Cottbus hat in einer Kurzinformation vom 16.12.2003 den Finanzämtern des Landes Brandenburg eine Handlungsanleitung für Insolvenzplanverfahren gegeben.
Das Finanzamt hat zwar darauf hinzuwirken, dass Steuerabzugsbeträge sowie Haftungsansprüche nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeute aber nicht, dass die Zustimmung des Finanzamtes bei Insolvenzplanverfahren immer zu versagen ist. Vielmehr sei eine Prüfung der Ermessensentscheidung erforderlich unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Insolvenzordnung, vgl. ZinsO 1/ 2004 S.III |
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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