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I. Nachtragshaushalt
Die Verfassungsrichter haben Mitte November 2023 den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für nichtig erklärt.
1. Die Gründe dafür sind:
2. Zentraler Grundsatz
Die zentralen Grundsätze des Haushalts sind die Einheit, die Wahrheit, die Klarheit, die Vollständigkeit, die Jahresgleichheit, die Fälligkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit des Haushalts. Eine Verschuldung auf Vorrat ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor, die eine außergewöhnliche Notsituation darstellt.
3. Reichweite der Entscheidung
Diese Entscheidung betrifft die Finanzierungpraxis von Bund und Ländern, weil sie die Grenzen der Schuldenbremse und des Haushaltsrechts klar aufzeigt. Sie verlangt von der Bundesregierung, ihre Finanzpolitik transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Sie fordert auch von den Ländern, ihre Haushalte an die veränderte Rechtslage anzupassen und ihre Schuldenstände zu reduzieren.
4. Ausblick
Ich hoffe, dass diese "Fehler" nicht zu Folgeproblemen führen und die Wirtschaft dadurch beeinträchtigt wird. Dies könnte dann weitere Krisen verursachen.
II. Die Schuldenbremse
1. Die Schuldenbremse im Grundgesetz Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung, die die Staatsverschuldung Deutschlands begrenzen soll. Sie ist in Artikel 109 Grundgesetz verankert1. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Für den Bund gilt eine Obergrenze von 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts für die strukturelle Neuverschuldung. Für die Länder gilt ein grundsätzliches Verbot der strukturellen Neuverschuldung. Ausnahmen sind nur für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen vorgesehen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall muss eine Tilgungsregelung getroffen werden2.
2. Änderungen der Schuldenbremse Die Schuldenbremse kann nur durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeschränkt oder abgeschafft werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bisher gab es keine solche Änderung, aber aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Schuldenbremse für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt3.
3. Sondervermögen - keine Schulden? Das Sondervermögen Rüstung und das Sondervermögen Klimaschutz sind Finanzierungs-instrumente, die der Bundesregierung ermöglichen, zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen, ohne die Schuldenbremse zu verletzen- sagt(e) die Regierung. Das Sondervermögen Rüstung soll die Bundeswehr mit modernen Waffensystemen ausstatten, um die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken. Dafür sind 100 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2027 vorgesehen4. Das Sondervermögen Klimaschutz soll die Energiewende, den Klimaschutz und die Transformation zur Klimaneutralität fördern. Dafür sind 211,8 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen5.
4. Finanzierung des Sondervermögens Die Sondervermögen werden aus eigenen Einnahmen und Rücklagen finanziert, die aus dem nationalen Emissionshandel, der CO2-Bepreisung und anderen Quellen stammen. Sie sind -sagt die Regierung- nicht als Kreditaufnahme zu werten, da sie nicht die Nettokreditaufnahme des Bundes erhöhen. Sie sind aber auch nicht als Investitionen zu werten, da sie nicht die Bruttoanlageinvestitionen des Bundes erhöhen. Sie sind - sagt die Regierung- vielmehr als eine Form der Finanztransaktion zu verstehen, die die Aktiv- und Passivseite des Bundesvermögens verändert, aber nicht die Schuldenquote6. Das bedeutet, dass auf der Aktivseite des Bundesvermögens zwar Panzer oder Windräder stehen, aber auf der Passivseite keine Schulden wegen der Panzer oder Windräder, sondern nur die Verpflichtungen aus dem Sondervermögen.
Wer schon einmal eine Bilanz gesehen hat, kann dies schlecht nachvollziehen. Es sollen also keine Schulden, sondern Verpflichtungen aus dem Sondervermögen sein. Das ist unklar.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich!.
Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt
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