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Die Zustellung von Räumungsklagen ist ein wichtiger Schritt im Räumungsverfahren, der die formelle Kenntnisnahme des Beklagten von der Klage und seinen Rechten und Pflichten gewährleistet.
Um die Räumungsklage an den Beklagten zuzustellen, muss das Gericht folgende Schritte beachten:
- Die Klage an die letzte bekannte Anschrift des Beklagten senden, die im Mietvertrag steht oder die er dem Gericht mitgeteilt hat.
- Die Zustellung durch einen qualifizierten Gerichtsvollzieher oder Postbeamten vornehmen lassen, der die Zustellungsurkunde korrekt ausfüllt.
- Die Zustellung persönlich an den Beklagten oder einen Empfangsberechtigten aushändigen lassen, der seine Identität und Empfangsberechtigung nachweisen kann.
- Die Zustellung durch eine schriftliche Empfangsbestätigung oder eine Zustellungsurkunde nachweisen können, die die Details der Zustellung bestätigt.
- Die Zustellung innerhalb einer angemessenen Frist nach der Kündigung des Mietverhältnisses durchführen, die von der Art der Kündigung abhängt.
- Wenn eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, eine Ersatzzustellung an einem anderen Ort hinterlegen oder öffentlich bekannt machen, wenn der Vermieter alle Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Beklagten angestellt und dem Gericht glaubhaft gemacht hat.
- Eine unterzeichnete Klage zustellen, die alle wesentlichen Angaben und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
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