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16.02.2004 |
Gesetz zur Umsetzung der EU-Finanzsicherheitsrichtlinie |
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Der Bundestag hat am 12.02.2004 ein Gesetz zur Umsetzung der EU- Finanzsicherheitsrichtlinie beschlossen. Insolvenzverwalter befürchteten einen Eingriff in den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger durch Bevorzugung der Banken. Die Banken dagegen fürchteten, Deutschland verlöre seine Anziehungskraft für Anleger.
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Verfasser: Kulzer Hermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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