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15.02.2004 |
Aufklärungspflicht bei Bauherren-,Bauträger und Erwerbermodellen |
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BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XR 322/01
Eine Aufkärungspflicht der Bank hinsichtlich des Kaufpreises einer Immobilie besteht dann, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert der Immobilie von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß. Eine Aufklärungspflicht besteht nicht, wenn aufseiten des Käufers kein Informationsbedarf vorliegt, so wenn er sich auf von ihm eingeschaltete Vertreter oder Vermittler verläßt. |
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Verfasser: krs |
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