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10.03.2004 |
Vermieterpfandrecht in der vorläufigen Verwaltung |
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Das LG Mannheim hat in seinem Urteil vom 30.10.2003 entschieden, daß auch die Veräußerung durch den Insolvenzverwalter eine geschäftsübliche Veräußerung darstellt, die zum Erlöschen des Vermieterpfandrechts führt, weil es zu den gesetzlichen Aufgaben des vorläufigen Verwalters gehöre, das Geschäft des Schuldners fortzuführen, vgl. 10 S 38/02, ZIP 2003, S. 1805. |
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Verfasser: Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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