insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Aktuelles
25.02.2004 Haftung des Gesellschafters für existenzvernichtenden Eingriff
Information

GmbHG §§ 13, 30,31,43

Die Durchgriffhaftung aus existenzvernichtendem Eingriff ist auch auf mittelbare faktische Gesellschafter anzuwenden, die unter Umgehung des unmittelbaren Gesellschafters, diesem zustehende Weisungsrechte zum Schaden der Gesellschaft ausüben, wenn  andernfalls gravierende Gläubigerschutzinteressen verletzt würden.

Hat der Gesellschafter existenzvernichtende Eingriffe vorgenommen, ist aber offen, welche Nachteile der Gesellschaft dadurch entstanden sind, trägt der Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast und das Risiko eines non liquet, um sich aus der grundsätzlich unbeschränkten Haftung zu befreien.

OLG Rostock, Urt. v. 10.12.2003 - 6 U 56/03 ( zum Zeitpunkt der Datenbankaufnahme nicht rechtskräftig ) ZIP 3 / 2004 S. 118 ff.

insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
 
zurück
 

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11